Exzellenz verträgt Transparenz

Bei der Höhe ihrer Gehälter und Bezüge üben deutsche Konzernlenker Geheimniskrämerei - im internationalen Vergleich ist das ganz ungewöhnlich. Jetzt fordert ein Gesetzentwurf die Offenlegung von Vorstandsvergütungen

 

 

Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Infratest Sozialforschung hat ergeben, dass über drei Viertel aller Deutschen großen Wirtschaftsunternehmen wenig oder gar kein Vertrauen entgegenbringen. Nur rund 23 Prozent aller Befragten hielten die Höhe von Managergehältern für gerechtfertigt. Und das, obwohl gar nicht bekannt ist, wie viel Spitzenmanager wirklich verdienen. Oder vielleicht gerade deswegen? Das DIW jedenfalls nimmt an, dass sich durch eine individuelle Offenlegung von Managergehältern die Einstellung zum Wirtschaftssystem insgesamt verbessern dürfte.

Bilanzskandale im In- und Ausland haben das Vertrauen auch in die Finanzmärkte deutlich geschwächt. Außerdem haben die Diskussionen um die Managervergütungen, die beispielsweise bei der Mannesmann-Übernahme geführt wurden, Defizite im geltenden Recht offenbart und die Öffentlichkeit stark irritiert. Der golden handshake für Klaus Esser war weder den Beschäftigten des Unternehmens noch dessen Aktionären erklärbar. Schließlich geht es bei Vergütungen, variablen wie fixen, oder Abfindungen bei Übernahmen nicht nur um die Höhe des Geldbetrages. Transparenz bei Vorstandsvergütungen soll nicht den Neid der Öffentlichkeit schüren, sondern nachvollziehbar machen, wer im Unternehmen nach welchem Anreiz handelt. Bedeutet eine gelungene Übernahme höheren persönlichen Gewinn? Sind Einkommen einzelner Vorstandsmitglieder an bestimmte Entwicklungen im Unternehmen gekoppelt? Beschäftigte im Unternehmen und Aktionäre haben das Recht, diese Abhängigkeiten nachzuvollziehen. Das dient nicht nur einer Unternehmenskultur, die die Leistungen und Interessen aller Beschäftigten einbezieht, sondern auch einer fortschrittlichen Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland.

Die Bundesregierung hat mit der in 2001 eingesetzten „Cromme-Kommission“ einige Verbesserungen erreicht. Sie entwickelte einen „Corporate Governance Kodex“, der klare Verhaltensstandards für Transparenz und Vertrauen in deutschen Unternehmen setzt. Unter anderem empfiehlt der Kodex, die jeweiligen Bezüge eines jeden Vorstandsmitglieds zu veröffentlichen. Wörtlich heißt es: „Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.“ Allerdings ist dies nur eine Empfehlung. Nach dem Motto „comply or explain“ können Unternehmen von der Regelung des Kodex abweichen, wenn Sie diese Abweichung gesondert erklären. Diese Möglichkeit der Abweichung wurde geschaffen, um Besonderheiten einzelner Unternehmen Rechnung zu tragen.

Freiwillig? Niemals!

Nach geltendem Recht müssen Aktiengesellschaften nur das Gesamtgehalt des Vorstandes veröffentlichen. Dieses wird pauschalisiert im Anhang des Jahresabschlusses beziehungsweise des Konzernabschlusses veröffentlicht. Weitere Vorschriften zur Transparenz sieht das Handelsgesetzbuch nicht vor. Eine pauschalisierte Nennung im Jahresabschluss lässt aber nicht erkennen, ob und wie diese Vergütung mit Erfolg und Misserfolg des Unternehmens verknüpft ist. Auch ist unklar, welche Vergütungspolitik das Unternehmen verfolgt und welche Anreize für den Vorstand gesetzt werden.

Nicht einmal ein Drittel der Dax-Unternehmen, die allesamt den Kodex unterschrieben haben, hielt sich im letzten Jahr an die Offenlegungsempfehlung. Nur neun Unternehmen, darunter auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Deutsche Telekom, Deutsche Post), weisen die Gehälter individualisiert aus. Zwei weitere Dax-Unternehmen veröffentlichen zumindest die Bezüge des Vorstandssprechers im Detail, die Bezüge der anderen Mitglieder werden in einer Gesamtsumme genannt. Diese weitgehende Nichtbeachtung der Offenlegungsempfehlung des Kodex führt zu einem Verlust von Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland insgesamt.

Eine Umfrage des Handelsblatts unter den Dax-Unternehmen ergab, dass Deutschlands börsennotierte Großkonzerne auch in Zukunft die Bezüge ihrer Vorstandsgehälter mehrheitlich nicht individualisiert veröffentlichen wollen. Nikolaus von Bomhard, Chef der Münchner Rück, erklärte beispielsweise der Süddeutschen Zeitung, sein Unternehmen werde „nie freiwillig“ die Vorstandsgehälter veröffentlichen. Einige Medien mutmaßen, es habe sich ein Kartell des Schweigens gebildet, die Zurückhaltung bei der Offenlegung beruhe auf einer Absprache.

Was fehlt, ist ein Mindeststandard

Was auch immer die Zurückhaltung bisher begründet hat, die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex scheint nur durch eine gesetzliche Regelung möglich. Daher haben wir zusammen mit 19 weiteren Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion den „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen“ eingebracht, der den Kodex sinnvoll ergänzt. Der von dem renommierten Frankfurter Bankrechtler Professor Theodor Baums konzipierte Gesetzentwurf soll den Kodex nicht ersetzen, sondern ihn durch einen gesetzlichen Mindeststandard ergänzen.

Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Veröffentlichung aller Bezüge vor. Dies umfasst dann nicht nur die festen Bezüge, sondern auch die variablen. Damit werden auch Aktienoptionen, Pensionszusagen und Sachbezüge wie beispielsweise Dienstwagen und Villen eingeschlossen. Bisher unterscheiden sich die Angaben der wenigen Unternehmen ganz wesentlich, die bereits die Gehälter offen legen – sie sind somit nicht vergleichbar. Das ändert sich künftig: Unser Gesetzentwurf sieht eine vereinheitlichte Angabe der Bezüge vor. Zudem werden diese Angaben jährlich von Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Damit geht unser Gesetzentwurf weit über die Vorgaben des Kodex hinaus.

Mehr Markt? Dann auch für die Vorstände!

Bei Aufsichtsratsmitgliedern sieht das Aktiengesetz bereits heute die Offenlegung und Diskussion der Vergütung vor. Unser Gesetzentwurf holt dies nun auch für die Vorstände börsennotierter Gesellschaften nach. Transparente Managementgehälter haben zudem den Vorteil, dass sie zu einem funktionierenden „Markt für Vorstandsbezüge“ führen könnten. Wettbewerbsmechanismen werden dabei gewährleisten, dass die Gehälter von Spitzenmanagern auch tatsächlich den Leistungen der Bezieher Rechnung tragen. Was Unternehmenslenker immer wieder von der Politik sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fordern – nämlich mehr Marktmechanismen wirken zu lassen –, sollten sie auch für sich selbst gelten lassen. Die Veröffentlichung der Gehälter hätte schließlich noch eine präventive Wirkung: Übersteigerte Gehälter wie im Fall Mannesmann werden weniger wahrscheinlich.

Durch die Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs erreicht Deutschland den internationalen Standard. Viele andere Länder haben bereits ein hohes Maß an Transparenz bei der Vergütung von Managern. Großbritanniens Kapitalmarkt gilt als einer der modernsten und transparentesten weltweit. So verlangen die Briten im Companies Act 1985 seit 2002 nicht nur die Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsgehälter aller Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus muss in einem detaillierten Directors’ Renumeration Report neben anderem angegeben werden, unter welchen Bedingungen die erfolgsabhängigen Komponenten des Gehalts gezahlt werden. Aber auch andere europäische Länder wie Frankreich, die Niederlande, Irland, Schweden oder die Schweiz fordern die individuelle Offenlegung von Vorstandsgehältern. Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls, die Offenlegungspflicht für Managergehälter einzuführen. Es ist schon erstaunlich, dass deutsche Konzernlenker bei Diskussionen über die angemessene Höhe deutscher Managementgehälter oft auf das Vorbild der Vereinigten Staaten verweisen, aber bei der Debatte um die Veröffentlichung von Management-Gehältern geflissentlich verschweigen, dass dies in den USA gang und gäbe ist.

Was aus kollektiver Verantwortung folgt

Veröffentlichungsunwillige Unternehmen argumentieren häufig, die Offenlegung aller Vorstandsbezüge werde zu einer Nivellierung der Gehälter der Vorstände führen. So würde ein Vorstandsmitglied, das weniger als andere verdiene, auf eine Gleichbehandlung drängen. Dies erschwere eine differenzierte, leistungsgerechte Bezahlung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Zudem äußern sie die Befürchtung, eine individualisierte Offenlegung widerspreche der in Deutschland üblichen kollektiven Verantwortung des Gesamtvorstandes. Doch beide Argumente gleichzeitig zu äußern ist widersinnig. Wenn die einzelnen Vorstände eine kollektive Verantwortung tragen, warum sollten sie dann nicht auch von der Entlohnung der anderen Mitglieder wissen?

Anders als manche Kritiker der Offenlegung behaupten, ist die Entlohnung der Vorstände im Übrigen keine Privatsache. Die Rechte der Aktionäre, vor allem der Kleinanleger, müssen Vorrang vor der Privatsphäre haben. Theodor Baums formuliert dies prägnant: „Dem Vorstandsmitglied, das sich dieser Rechenschaftspflicht gegenüber denjenigen, die für seine Vergütung aufzukommen haben, nicht unterziehen möchte, steht es frei, sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden.“

Ein Irrglaube ist schließlich, dass die Vergütung der Vorstände einzig die Aktionäre etwas angeht. Diese könnten auf der Hauptversammlung eine Offenlegung durchsetzen. Allerdings greift dies zu kurz. Denn die Transparenz von Vorstandsbezügen ist ja gerade auch für potentielle Anleger vor deren Investitionsentscheidungen von großer Bedeutung. Daher sollte diese Information für alle Kapitalanleger verfügbar sein.

Bei der Debatte um die Verbesserung der Transparenz von Managergehältern handelt es sich keineswegs um eine Neiddebatte. Im Gegenteil, wer außerordentliche Leistungen erbringt, soll auch angemessen bezahlt werden. Für Geheimniskrämerei besteht dann aber kein Anlass. Sofern die Vergütung angemessen ist, schadet es nicht, wenn die Öffentlichkeit darüber informiert ist. Denn: Exzellenz verträgt Transparenz.

Zwar anerkennt auch die Bundesregierung die Notwendigkeit der Offenlegung von Managergehältern, mit einer gesetzlichen Regelung aber will sie noch warten. Wir hingegen meinen, dass die Unternehmen genügend Zeit hatten, den Kodex in die Tat umzusetzen. Über Verbesserungen der Transparenz ist genug geredet worden – nun ist es Zeit zu handeln.

Der Gesetzentwurf ist nachzulesen unter: www.ninahauer.de/transparenz.

zurück zur Ausgabe